Im Nachweisgesetz ist festgelegt, über welche Arbeitsbedingungen Arbeitnehmer einen Nachweis, also eine Darstellung der geltenden Regelungen, erhalten müssen. Das Nachweisgesetz dient der Umsetzung der europäischen Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen (Nachweisrichtlinie) aus dem Jahr 2019. Das Gesetz wurde im Jahr 2022 reformiert. Für diesen Nachweis bestanden zunächst strenge Formvorschriften, da ausschließlich die Schriftform zulässig war.
Neu: Mit Wirkung ab dem 01.01.2025 gelten Erleichterungen bei der Form des Nachweises. Der Nachweis der Arbeitsbedingungen muss dann nicht mehr in jedem Fall auf Papier mit Unterschrift erfolgen. In vielen Fällen ist dann auch ein elektronischer Nachweis, z. B. per E-Mail ausreichend.
Der Zentralverband Deutscher Handwerke (ZDH) hat im ZDH Praxis Arbeitsrecht ein Merkblatt mit Informationen und Checkliste: Überblick über das Nachweisgesetz aktualisiert und veröffentlicht. Die Informationen können Sie >hier< einsehen. (AG)