Der ZKF berichtete über das Maßnahmenpaket (Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen) der Bundesregierung, das Unternehmen in der Corona-Krise unterstützen soll. Dabei wird zwischen finanziellen Sofortprogrammen wie der Soforthilfe für Solo-Selbständige und Kleinstbetriebe (Einmalzahlungen) >hier<, Liquiditätshilfen (zurückzahlbare Darlehen) und Direktzuschüssen des Bundes unterschieden. Teilweise sollen diese zur Auszahlung kommen, bis die Bundeszuschüsse greifen und manchmal werden sie auch als Ergänzung zu den Bundeszuschüssen bezeichnet. Ausführliche Informationen zu den Maßnahmen für Unternehmen erhalten Betriebe beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie >hier<
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) stellt einen Überblick über die aktuellen Zuschussprogramme der Länder und die Beantragungsmöglichkeiten bereit >hier<.
Im Bereich der Liquiditätshilfen kann unter bestimmten Voraussetzungen, die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Unternehmen Betriebsmittelkredite zur Verfügung stellen, die für kleine und mittelgroße Unternehmen mit einer 90-prozentigen Haftungsfreistellung (gegenüber der jeweiligen Bank oder Sparkasse) versehen sind. Diese Liquiditätshilfen sind rückzahlbare Darlehen und können über alle Hausbanken beantragt werden. Betriebe können mit diesem Formular zur Antragstellung >hier< die Vorbereitung und den Kontakt mit dem jeweiligen Finanzierungspartner zwecks Antragsstellung aufnehmen und das jeweils passfähigste KfW-Programm mit den Informationen und den erforderlichen Unterlagen für die Antragstellung anfordern. Dieses Formular hilft der Bank oder Sparkasse den Antrag für Sie zu stellen.
Welche betrieblichen Unterlagen von den Unternehmen einzureichen sind, entscheiden die Banken/Sparkassen individuell. Es ist sinnvoll bei der beantragenden Bank dies anzufragen. Am Beispiel der Sparkasse ist eine Aufstellung der erforderlichen Unterlagen für einen Antrag hinterlegt >hier< .