ZDK-Information: Rückkehr zur 19%igen Umsatzsteuer am 1.1.2021 – Besonderheiten bei Reifeneinlagerungsverträgen

Karosserie- und Fahrzeugbau-Fachbetriebe bieten ihren Kunden auch die Dienstleistung von Reifeneinlagerungen an. Im Zusammenhang mit der Rückkehr zur 19%igen Umsatzsteuer und deren Auswirkung auf die Rechnungsstellung sind verschiedene Sondereffekte im Bereich der Reifeneinlagerungsverträge zu beachten. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeughandwerke informiert in seinem Schreiben über die Sonderprobleme bei zeitlich begrenzten Dauerleistungen, wie der Reifeneinlagerung >hier<. In diesem Schreiben sind unterschiedlichste Fallbeispiele im Bereich der Umsatzsteuer beschrieben.

Der ZKF informierte bereits zur Senkung der Umsatzsteuer und deren Auswirkungen im privaten sowie gewerblichen Bereich in seinen Online News vom 24.06.2020. Den Leitfaden des ZDK finden Sie >hier<. Schaubilder in Form der Mehrwertsteuersenkung (16 %) und zur Rückkehr von 19 % nach dem 31. Dezember 2020 erhalten Sie >hier<.

Weitere Informationen erhalten Sie auch beim Bundesministerium >hier<.