ZDK: Stellungnahme zur EU-Richtline zur Förderung der Reparatur von Waren

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) nimmt Stellung zum Beschluss zur Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren >hier<  des EU-Parlaments vom 24.04.2024.

Die vom EU-Ministerrat noch formal zu bestätigenden Beschluss zu dieser Richtlinie nimmt den Automobilsektor in ihrem Anhang II vom Anwendungsbereich aus und ist daher nicht auf zu reparierende PKW und Nutzfahrzeuge anzuwenden.

In seiner Stellungnahme >hier< sieht der ZDK jedoch die Annahme des Beschlusses zum „Recht auf Reparatur“ durch das Europäische Parlament als einen wichtigen und richtigen Schritt. Aus seiner Sicht bedarf es jedoch weiterer konkreter Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Verbraucher und unabhängige Werkstätten gleichermaßen von einem fairen und offenen Markt profitieren können. Die Aufforderung in der Richtlinie, gegen Software-Barrieren und andere Hindernisse für Reparaturen durch unabhängige Werkstätten vorzugehen, wird vom ZDK als ein zukunftsweisender Schritt angesehen, um auch den Wettbewerb im Automobilsektor zu stärken, die Zukunft des Kfz-Gewerbes zu sichern und die Erwartungen der Verbraucherinnen und Verbraucher zu erfüllen.

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf den Seiten: Europäische Kommission. (AG)