Zeit ist Geld: Den Kostenvoranschlag berechnen

Zeit ist Geld, dieses Sprichwort ist sicherlich jedem von uns bekannt. Ein zeitlich erbrachter Aufwand sollte entsprechend abgerechnet werden. Bereits die Erstellung eines Kostenvoranschlages nimmt kostbare Arbeitszeit in Anspruch. Des Weiteren fallen ggf. zusätzlich Punkte an, wie: Die Erstellung von notwendigen Lichtbildern, Recherchearbeiten hinsichtlich der Reparaturdokumentationen innerhalb der Herstellerportale und die Überprüfung der Vorgaben im Bereich der Reparaturlackierung. Ebenso entstehen auch Kosten (monatlich, jährlich, VIN-Abfrage) für die Schadenkalkulationssysteme. Deshalb sollte diese Arbeitszeit/dieser Arbeitsaufwand entsprechend entlohnt werden.

Aus der gesetzlichen Regelung ergibt sich, dass Handwerker solche Kosten nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung verlangen dürfen. Mit solch einer Absprache schaffen sie eine eigene Rechtsgrundlage für einen Werkvertrag. Die Werkleistung besteht in der Erstellung des Kostenvoranschlags und muss entsprechend der Vereinbarung bezahlt werden.

Sinnvoll ist es, den Aufwand für den Kostenvoranschlag im Falle eines Reparaturauftrags zu verrechnen.

Weisen Sie Ihre Kunden entsprechend vor Beginn auf diese Kostenberechnung hin. Zusätzlich sollte unbedingt eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Reparaturbetrieb und dem Kunden getroffen werden.

Eine solche Vereinbarung, erstellt von Rechtsanwalt Matthias Nickel stellen wir Ihnen im geschützten Mitgliederbereich >hier< als WORD-Datei zum Download zur Verfügung.