Den positiven Berichten aus den Reihen der ZKF-Mitgliedsbetriebe ist vermehrt zu entnehmen, dass Betriebe viel Zeit und Geld sparen können, sobald zur Durchsetzung der Reparaturrechnungen die Unterstützung eines auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt hinzugezogen wird.
Die Regulierungsdauer von Unfallschadenreparaturen hat in den letzten Jahren durch die sich verändernde Rechtsprechung auf der einen und das veränderte Regulierungsverhalten der Versicherer auf der anderen Seite deutlich zugenommen.
Dennoch lässt sich einer stichprobenartigen Sichtung von Rechnungskürzungsfällen entnehmen, dass betroffene Mitarbeiter (Serviceberater, Buchhaltung etc.) etwa 15 Prozent ihrer täglichen Arbeitszeit mit unbezahlter Korrespondenz mit Versicherern verbringen. In Summe könnte die Werkstätten durch die juristische Unterstützung eines auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalts im Schnitt bis zu 140 Minuten an Bearbeitungsaufwand pro Vorgang einsparen. Diese eingesparte Arbeitszeit steht den Mitarbeitern der Karosserie- und Lackierfachbetriebe für die ursprünglichen täglichen Aufgaben innerhalb des Betriebes zur Verfügung.
Der ZKF hat eine bundesweite Kooperation mit der auf Verkehrs- und Werkstattrecht spezialisierten Anwaltskanzlei ETL Voigt geschlossen. Im Fokus dabei steht das Thema Rechnungskürzungen; weitere Informationen finden Sie im geschützten Mitgliederbereich in der Rubrik Recht, Punkt: ETL | Voigt Verkehrsrechts-Kooperation