ZKF-Kurs zur Qualifikation von Mitarbeitern zum Arbeiten an Fahrzeugen mit neuen Antriebstechniken

Nicht erst handeln, wenn der erste Kundenauftrag nicht angenommen werden darf!

Ohne eine fachliche Qualifizierung der Mitarbeiter und ohne betriebliche Vorbereitungen dürfen auch Unternehmen des herstellenden Karosserie- und Fahrzeugbaus nicht an Fahrzeugen mit Elektro- oder Gasantrieb arbeiten.
Hierbei spielt es keine Rolle, ob ein Aufbau auf ein Fahrgestell gesetzt oder ein Innenausbau eines Kastenwagens geliefert werden soll.

Der ZKF-Ausschuss „Karosserie- und Fahrzeugbau“ hat sich für entsprechende Lehrgänge ausgesprochen, die sich speziell an die Nutzfahrzeugbetriebe des ZKF wenden.

3-tägiger Kombilehrgang für den Nutzfahrzeugbereich:

Fachkundige Person (FHV) für Arbeiten an HV-eigensicheren Systemen (S2) sowie Schulung zur Berechtigung von Gasanlagenprüfungen (GAP) mit dem Schwerpunkt LNG-Systeme (Kurs-Nr. 2021/L005 in Friedberg vom 29.06.-01.07.2021)

Teil 1: Fachkundige Person (FHV) für Arbeiten an HV-eigensicheren Systemen (S2)
(2-tägiger Grundlehrgang):

Von den verbauten HV-Komponenten geht bei Serienfahrzeugen unter normalen Bedingungen keine elektrische Gefahr aus. Dennoch ist es nicht ausgeschlossen, dass bei Reparatur- oder Servicearbeiten unter Spannung stehende Teile berührt werden können.

Unternehmerinnen und Unternehmer oder die von ihnen beauftragten Führungskräfte tragen die Verantwortung für den Arbeitsschutz. Sie müssen sicherstellen, dass für elektrotechnische Arbeiten nur fachkundige Personen eingesetzt werden, die die Gefahren an Fahrzeugen mit HV-Systemen richtig beurteilen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen festlegen können.

Fachkundige Personen können weitere Personen über die Gefahren von Hochvoltsystemen unterweisen. Diese Unterweisungen sind immer dann durchzuführen, wenn an Fahrzeugen, die mit neuen HV-Systemen oder -Komponenten ausgerüstet sind, gearbeitet werden soll. Die Unterweisungen müssen immer von einer fachkundigen Person (FHV) durchgeführt und dokumentiert werden.

Mit der Qualifizierung dürfen die Teilnehmer HV-Systeme spannungsfrei schalten und selbst Arbeiten an spannungsfreien HV-Komponenten durchführen. Weiterhin dürfen sie andere Mitarbeiter des Unternehmens unterweisen, damit diese in der Lage und berechtigt sind, unterstützende Tätigkeiten an HV-Systemen unter ihrer Aufsicht durchzuführen.

Die Schulungsinhalte wurden unter Leitung des ZDK erarbeitet und mit den zuständigen Fachausschüssen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sowie des Verbandes der Automobilindustrie e.V. (VDA) und des Verbandes der internationalen Kraftfahrzeughersteller e.V. (VDIK) abgestimmt.

Die Schulung schließt mit einer Prüfung ab.

Lehrgangsvoraussetzung:

  • abgeschlossene Berufsausbildung mit einer Gesellenprüfung im Kfz- oder Karosseriebauhandwerk nach 2002  

Teil 2: Schulung zur Berechtigung von Gasanlagenprüfung (GAP) mit dem Schwerpunkt LNG-Systeme (1-tägig):

Betriebe, die an Fahrzeugen mit LNG-Antrieben arbeiten, müssen eine verantwortliche Person und Fachkraft nachweisen, die an einer mindestens 1-tägigen Grundschulung (GAP-Schulung) teilgenommen hat. Die Schulung wird auf Grundlage der GSP/GAP-Schulungsrichtlinie durchgeführt und schließt mit einer Prüfung ab.

Die Kenntnisse aus dieser Schulung sind auch als Grundlage und Basiswissen für den Umgang mit zukünftigen Fahrzeugen anzusehen, die mit Wasserstofftanks ausgerüstet sind.

Fachkundiger für Arbeiten an HV-Systemen (3 S) – Aufbaulehrgang
(Kurs-Nr. 2021/L012 in Köln vom 22.-24.06.2021)

Der ZKF veranstaltet gemeinsam mit der TAK einen 3-tägigen Aufbaulehrgang „Fachkundige Person für Arbeiten an unter Spannung stehenden HV Komponenten“.

Dieser Aufbaulehrgang, dessen Grundvoraussetzung die S2-Qualifikation als Fachkundige Person (FHV) ist, dient zum Arbeiten an nicht HV-eigensicheren Fahrzeugen und an HV-Energiespeichern.

Die Schulungsinhalte wurden unter Leitung des ZDK erarbeitet und mit den zuständigen Fachausschüssen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sowie des Verbandes der Automobilindustrie e.V. (VDA) und des Verbandes der internationalen Kraftfahrzeughersteller e.V. (VDIK) abgestimmt.

Die Schulung schließt mit einer Prüfung ab.

Lehrgangsvoraussetzungen:

  • Fachkundige Person (FHV) mit S2 Qualifikation
  • Bescheinigung über Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G 25 für Fahr- Steuer- und Überwachungstätigkeiten
  • Ersthelfer-Ausbildung (1-tägig, einschließlich Herz-Lungen-Wiederbelebung)
  • Mindestalter: 18 Jahre