Die Europäische Kommission veröffentlicht die Ergebnisse ihrer Evaluierung der Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung (Kfz-GVO) und der ergänzenden Leitlinien >hier<.
Der ZKF, der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) und der Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV-Kfz) begrüßen die klare Feststellung der Kommission, dass sich der bestehende Rechtsrahmen bewährt hat und weiterhin eine zentrale Grundlage für fairen Wettbewerb im automobilen Aftermarket darstellt.
Die ausführliche Pressemeldung des ZDK und des BIV-Kfz erhalten Sie >hier<.
Hintergrund: Die jüngste Evaluierung liefert die empirische Basis für die anstehende Phase der Politikgestaltung. Verbände des Kfz-Gewerbes fordern angesichts der aktuellen Marktanalyse, die Vorgaben bezüglich des diskriminierungsfreien Datenzugangs für unabhängige Marktteilnehmer gesetzlich nachzuschärfen. Diese im Jahr 2018 durch die Kommission eingeleitete Überprüfung der Gruppenfreistellungsverordnung für den Kraftfahrzeugsektor sollte mit dem Datum 31. Mai 2023 auslaufen. Die Europäische Kommission verlängerte die Gruppenfreistellungsverordnung für den Kraftfahrzeugsektor (Kfz-GVO) um fünf Jahre, bis zum 31. Mai 2028. (AG)