Die Zentralvereinigung des Kraftfahrzeuggewerbes zur Aufrechterhaltung lauteren Wettbewerbs (ZLW) warnt vor gefälschten Identitäten und Angeboten. Kriminelle versuchten bisher - Autohändler zu locken. Jetzt warnt die ZLW auch Handwerksbetriebe vor dieser Betrugsmasche.
Das Muster: Ein Insolvenzverwalter bietet per E-Mail Ware aus der Insolvenzmasse eines anderen Autohauses zu attraktiven Preisen an. Bislang traf es Autohändler, die günstige Gebrauchtwagen angeboten bekommen. Inzwischen gibt es erste Fälle aus dem Kfz-Handwerk: Statt Autos werden den Werkstätten Werkzeuge und Maschinen angeboten.
Hintergründe: Wenn Kfz-Unternehmer die angehängten Links überprüfen, finden sie zunächst keine Auffälligkeiten, auch die Recherche im Netz bietet auf den ersten Blick kaum Hinweise für einen möglichen Betrug. Denn ihre Identität stehlen sich die Täter von Anwälten, die aktiv sind. Die Kriminellen nutzen sowohl die Identität realer Insolvenzverwalter als auch die Daten eines bestehenden Insolvenzverfahrens aus. Erst der akribische Vergleich der Daten, die per Anwaltsuche.de zu finden sind, mit denen des Anbieters, zeigen Abweichungen. Die Schreibweise des Namens ist etwas anders, die Postadresse stimmt nur teilweise und die Kontaktdaten E Mail und Telefonnummer stimmen nicht überein.
Warnung der ZLW im Auftrag eines betroffenen Anwalts:
Handwerksbetriebe erhielten danach in jüngster Zeit von einem Berliner Anwalt, der Kanzlei von Claus-Joachim Hartwig, umfangreiche Angebote aus Insolvenzbeständen. Die Liste reicht von Kältemitteln, Reifenmontiermaschinen, Auswuchtmaschinen mit Laser über Klimaservicegeräte und Kompressoren bis hin zu Streugut- und Altölbehältern. In diesem Fall stimmt jedoch nichts: der Name des Anwalts wurde für die Betrugsmasche gestohlen. Die echte Kanzlei Hartwig wickelt nach eigenen Angaben keine Insolvenzen im Kfz Gewerbe ab und bat daher die ZLW, ihre Mitglieder zu warnen. Wie bei der Betrugsmasche im Autohandel ist auch hier nur schwer erkennbar, ob das Angebot seriös ist.
Die ZLW rät daher ihren Mitgliedern zur Vorsicht und verweist auf die Warnung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) >hier<. Ob es den Insolvenzverwalter tatsächlich gibt und das Angebot von ihm kommt, lasse sich nur über die Anwaltssuche des Anwaltsvereinsherausfinden. Die dort hinterlegte Adresse ist ausschlaggebend. Über diese sollten Werkstätten auch den Kontakt zu dem Anwalt aufnehmen, um die Echtheit zu überprüfen. (AG)