Ab dem 01.01.2026 treten für die Erstzulassung bestimmter Pkw und Nutzfahrzeuge strengere Abgasvorschriften in Kraft. Betroffene Fahrzeuge können nach diesem Termin nicht mehr für den Straßenverkehr zugelassen werden.
Anhand der Eintragungen unter Nr. 47, Nr. 48 und Nr. 52 im COC-Dokument und nachstehender Tabelle kann geprüft werden, ob ein Fahrzeug von der Beschränkung betroffen ist.
Falls ein Betrieb Neufahrzeuge im Bestand hat, in deren COC-Dokument eine in der Tabelle aufgeführten Angaben enthalten ist, muss das Fahrzeug bis zum 31.12.2025 zugelassen werden. Wird dies aus technischen Gründen nicht möglich sein, raten wir den Betrieben, sich umgehend mit dem Fahrzeughersteller oder Importeur in Verbindung zu setzen. Dieser kann beim Kraftfahrt-Bundesamt eine Ausnahmegenehmigungen für auslaufende Serien und Lagerfahrzeuge stellen, damit ein betreffendes Fahrzeug auch ab dem 01.01.2026 noch zulassungsfähig bleibt. (DC)