Die Einführung von GSR II und die damit verbundenen Assistenzsysteme haben bei den Aufbauherstellern zu wesentlichen Änderungen im Aufbauprozess und Mehraufwand geführt.
Die Fahrgestellhersteller liefern vermehrt Fahrzeuge aus, bei denen die Sensoren der Systeme entweder an einer festen Position montiert sind oder lose mitgeliefert werden. Auch wenn einzelgenehmigte Fahrzeuge aktuell noch von der GSR II ausgenommen sind, dürfen vorhandene Assistenzsysteme nicht außerbetrieb gesetzt werden.
Wir raten unseren Mitgliedsbetrieben unbedingt, vor Auftragsannahme mit dem Kunden bzw. Lkw-Vertrieb zu klären, ob das Basisfahrzeug mit Assistenzsystemen geliefert wird und wie diese verbaut bzw. positioniert sind. Manche Hersteller haben unterschiedlich wählbare Varianten für die werkseitige Positionierung des Abbiegesensors, weshalb eine frühzeitige Abstimmung und technische Klärung Kosten und Ärger ersparen kann. Weiterhin ist zu beachten, dass ein Sensor nicht beliebig versetzt werden kann und es dafür enge Vorgaben und Einschränkungen gibt, die in der Regel in den Aufbaurichtlinien der OEM beschrieben sind. Es gibt aber auch Hersteller, bei denen der werksseitig eingesteuerte Totwinkelassistent per Code ausgesteuert werden kann, sofern es sich um ein Fahrzeug der Klasse N1 handelt. Bitte teilt uns eure Erfahrungen mit, damit wir anderen Kollegen schneller erforderliche Hilfestellung geben können.
Der mögliche Mehraufwand, der durch die Montage eines Totwinkelsensors entsteht, kann - je nach Marke, Fahrzeugmodell und Vorrüstung – bis über 700.- € betragen. An einigen Fahrzeugmodellen sind die Sensoren „aufbauherstellerfreundlich“ montiert und müssen nach Aufbaumontage nicht versetzt werden. Bei andern kann der Sensor lose mitgeliefert sein, wodurch die Anfertigung von Halterungen und Kabelsträngen durch den Aufbauhersteller erforderlich sein wird. Teilweise sind Sensoren auch mit speziellen Kunststoffhaltern im hinteren Unterfahrschutz integriert, wodurch es beispielsweise bei der Montage einer Ladebordwand zu Schwierigkeiten kommen kann.
Die Fahrgestellhersteller sehen die Verantwortung zur Montage und Inbetriebnahme der Assistenzsysteme bei dem Aufbauhersteller. Begründet wird dies mit der Argumentation, dass die Fahrgestelle als unvollständige Fahrzeuge mit einem unvollständigem CoC ausgeliefert werden und die gesetzeskonforme Zulassung des Gesamtfahrzeugs schon immer in der Verantwortung demjenigen steht, der das Fahrzeug vervollständigt.
Für den Einbau und die Inbetriebnahme eines Totwinkelsensors oder Rückfahrkamera gilt somit das gleiche wie für andere vorgeschrieben Bauteile, die werkseitig nicht am Fahrgestell montiert werden können (z. B. Anfahrschutz, Seitenmarkierungsleuchten etc.), wodurch die Montage an den Aufbauhersteller übertragen wird.
Fazit: Derzeit liefern die Fahrgestellhersteller ganz unterschiedliche Vorrüstungen und Lösungen für Assistenzsysteme an Fahrgestellen. Für den Aufbauhersteller ist es wichtig, den Lieferumfang des aufzubauenden Fahrgestells genau zu kennen, die Aufbaurichtlinien der Hersteller zu beachten und in der Kostenkalkulation auch die Inbetriebnahme zu kalkulieren, die ggf. einen Freischaltung oder Kalibrierung in einem Servicebetrieb des Herstellers zur Folge haben kann. Weil die Kosten besonders für Betriebe mit geringerer Durchlaufzahl derzeit noch recht schwer zu kalkulieren sind, empfehlen wir, bei der Angebotserstellung die Kunden bzw. den Händler fürs Fahrgestell darauf hinzuweisen, dass die anfallenden Kosten nur nach Aufwand abgerechnet werden können. (DC)