Zweite Änderung der Ersten Förderrichtlinie zum Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“

Am 21. März 2021 wurde vom Bundeskabinett die Verlängerung und Weiterentwicklung des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ beschlossen. Voraussichtlich noch in diesem Monat soll die Änderung im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und in Kraft treten. Sollte die Entwicklung in der Corona-Pandemie eine weitere Verlängerung des Programms erfordern, so wird die Richtlinie entsprechend angepasst.

Der ZDH hat die wichtigsten Punkte in einer Übersicht zusammengetragen.

Betriebe, die von der Pandemie betroffen sind und wenigstens einen Monat in Kurzarbeit waren und einen Umsatzrückgang von mindestens 30 % in einem Monat im Zeitraum von April 2020 bis Dezember 2021 verzeichnen, können das Bundesprogramm in Anspruch nehmen. Die Ausbildungsprämien sind für Auszubildende ab dem 1. Juni 2021 bis 15. Februar 2022 verdoppelt worden. Wichtig ist, dass nur der Stammhausbetrieb antragsberechtigt ist. Der Zuschuss wird für jeden Auszubildenden nur einmal pro Jahr gezahlt.

Information zu den Regelungen Lockdown-II-Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen, zum Zuschuss zur Vermeidung von Kurzarbeit und zu den Übernahmeprämien finden Sie ebenfalls in der Übersicht.