Zweiter Förderaufruf für klimafreundliche Nutzfahrzeuge veröffentlicht – Zusätzlicher Aufruf für Sonderfahrzeuge

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat den zweiten Förderaufruf im Rahmen der Richtlinie über die Förderung von Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur (KsNI) veröffentlicht. Ergänzt wird die zweite Runde des erfolgreichen Förderprogramms durch einen zusätzlichen Aufruf für Sonderfahrzeuge und Infrastruktur.

Nach dem ersten Förderaufruf mit rund 2.000 beantragten klimafreundlichen Nutzfahrzeugen aller Klassen und Antriebstechnologien, gibt es nun einen zweiten Förderaufruf, sowie einen zusätzlichen Aufruf für Sonderfahrzeuge und Infrastruktur. Es werden jeweils 3 Elemente gefördert.

Im zweiten Förderaufruf werden konkret jeweils drei Elemente gefördert:

  • Förderung der Anschaffung von neuen alternativen, klimaschonenden Nutzfahrzeugen der EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 sowie auf alternative Antriebe umgerüsteter Nutzfahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen N2 und N3 in Höhe von 80 Prozent der Investitionsmehrausgaben im Vergleich zu einem konventionellen Dieselfahrzeug.
  • Förderung der für den Betrieb der klimafreundlichen Nutzfahrzeuge erforderlichen Tank- und Ladeinfrastruktur in Höhe von 80 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben.
  • Förderung der Erstellung von Machbarkeitsstudien zu Einsatzmöglichkeiten von klimafreundlichen Nutzfahrzeugen sowie der Errichtung bzw. Erweiterung entsprechender Infrastruktur in Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben.

Bis zum Jahr 2024 stellt das BMDV insgesamt circa 1,6 Milliarden Euro für die Förderung der Anschaffung klimafreundlicher Nutzfahrzeuge sowie circa 5 Milliarden Euro für den Aufbau der Tank- und Ladeinfrastruktur (Pkw und Lkw) bereit. Neben weiteren Maßnahmen des BMDV zur Förderung der Elektromobilität, wird auch die neue Förderrichtlinie aus diesen Titeln gespeist.

Nähere Details der Förderung regeln der Richtlinientext sowie der zweite Förderaufruf und der Sonderaufruf vom 15.06.2022, abrufbar auf der Website der Bewilligungsbehörde Bundesamt für Güterverkehr (BAG) sowie auf www.klimafreundliche-nutzfahrzeuge.de

Die Antragsstellung wird für beide Aufrufe ab dem 29.06.2022 möglich sein. Zusätzlich besteht bei diesen Förderaufrufen die Möglichkeit, Wasserstofftankinfrastruktur zu beantragen.

Eine gleichzeitige Antragstellung für denselben Fördergegenstand im Rahmen des 2. Förderaufrufs und des Sonderaufrufs ist nicht zulässig. Die Antragsunterlagen werden vor Beginn der Antragsfrist im eService-Portal unter der Rubrik „Formulare und Anleitungen“ zur Verfügung gestellt.

Um offene Fragen zur Antragstellung zu klären, wird es am 27. Juni 2022 um 14 Uhr ein Online-Seminar, durchgeführt vom BAG, BMDV und NOW, geben.
Hier können Sie sich dazu anmelden: Anmeldung