ABH-Partnerverträge von Volkswagen Nutzfahrzeuge wurden nachgebessert

Im Frühjahr letzten Jahres versendete die Volkswagen AG an alle registrierten Aufbauhersteller, die am Partnersystem des Konzerns teilnehmen, neue Verträge, um den Partnerstatus zu verlängern. Neu in diesen Verträgen war vor allem der Inhalt des Abschnitts „Bereitstellung von Reparatur- und Wartungsinformationen“, der nicht von einem Hersteller mit Einzel- oder Kleinserienfertigung zu erfüllen war. Nachdem wir von den Mitgliedsbetriebe auf das Problem hingewiesen wurden, haben wir als ZKF das Gespräch mit der Aufbauherstellerbetreuung von Volkswagen Nutzfahrzeuge gesucht und die Position der Mitgliedsbetriebe dargelegt (wir berichteten in den ZKF-News 31/2023 vom 04.07.2023).

Die zunächst von VW vorgeschlagene Lösung, dass sich jeder Aufbauhersteller einzeln an Volkswagen Nutzfahrzeuge wenden solle, um in einer individuellen Abstimmung Sondervereinbarungen festzulegen, wurde nun wieder verworfen. In einer Mitteilung von Volkswagen heißt es nun offiziell: „…viele unserer Partner haben uns auf den in den letzten Monaten versendeten neuen Partnervertrag nebst seinen Anlagen zurückgemeldet, dass die Erfüllung der Vorgaben im Abschnitt: „Bereitstellung von Reparatur- und Wartungsinformationen“ (Anlage 1, Ziffer 5) sehr hohe Anstrengungen für viele unserer Partner bedeuten würden. Diese, oftmals konkret dargelegten Rückmeldungen haben wir zum Anlass genommen, die Vorgaben des Abschnittes zu überprüfen.“

Vielen Dank an alle Betriebe, die eine entsprechende Rückmeldung gegeben haben und damit unsere Position gegenüber VW unterstrichen haben. Dies ist ein Beispiel, dass wir uns im Verbund zusammen stark sein können.

Bitte informieren Sie uns, falls Ihnen in Partnerverträgen anderer Hersteller Passagen auffallen, die nicht von einem Aufbauhersteller mit Einzel- und Kleinserienfertigung umsetzbar sind. 
Der ZKF wird für Sie das Gespräch mit den Fahrzeugherstellern suchen, um Lösungen zu finden. (DC)