Wir berichteten in der ZKF-Online-News 24/2023 vom 07.06.2023 bereits über geänderte Anforderungen in Partnerverträgen zwischen OEM und Aufbauhersteller.
In der Neufassung der Partnerverträge von Volkswagen Nutzfahrzeuge wurden u.a. gefordert, dass Aufbauhersteller Ersatzteilkataloge, Reparaturanleitungen und Benutzerhandbücher für ihren Lieferumfang bereitstellen muss. Aufbauten in Einzel- und Kleinserienherstellung werden nicht ausdrücklich ausgenommen, weshalb davon auszugehen ist, dass diese Vorgabe für jeden Aufbau erfüllt werden muss.
Der ZKF hat das Gespräch mit der Aufbauherstellerbetreuung von Volkswagen Nutzfahrzeuge gesucht, um auf die Probleme in den neu aufgelegten Partnerverträgen hinzuweisen und Lösungen zu finden. In einem Austausch konnten wir zwar auf Verständnis stoßen, jedoch wurde uns mitgeteilt, dass die Verträge inhaltlich nicht verändert werden können.
In Abstimmung mit der Aufbauherstellerbetreuung wird den Betrieben geraten, sich individuell an Volkswagen Nutzfahrzeuge zu wenden, um in einer individuellen Abstimmung über einzelne Vertragspunkte zu sprechen, die im jeweiligen Betrieb nicht umsetzbar sind.
Die Abstimmung erfolgt über die Abteilung „Betreuung Sonderzielgruppen ABH/ KEP/ Taxi - Marktsteuerung Service Deutschland“ mit der zentralen Email-Adresse: nsc-abh@volkswagen.de
Bitte informieren Sie uns, falls Ihnen in Partnerverträgen anderer Hersteller Passagen auffallen, die nicht von einem Aufbauhersteller mit Einzel- und Kleinserienfertigung umsetzbar sind. Wir werden für Sie das Gespräch mit den Fahrzeugherstellern suchen.