Anträge für die „Außerordentliche Wirtschaftshilfe November“ können ab sofort gestellt werden

Der ZKF berichtete in seinen Online-News über die Verlängerung der Hilfestellungen des Bundes für Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen, die die verschiedenen Förderbedingungen erfüllen, etwa zur Unternehmensgröße und zu Umsatzrückgängen sowie Selbstständige (Soloselbstständige und selbstständige Angehörige der freien Berufe im Haupterwerb) und Gemeinnützige Unternehmen und Organisationen.

Weiterhin sind von den coronabedingten Einschränkungen im November viele Unternehmen und Selbständige betroffen. Aus diesem Grund stellt die Bundesregierung >hier< die sogenannte „Außerordentliche Wirtschaftshilfe November“ den direkt betroffenen Unternehmen zur Verfügung. 
Anträge können nun ab >hier< sofort gestellt werden, da eine Einigung des Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium stattfand.

Das Verfahren umfasst folgende Punkte:
Soloselbständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro; andere Unternehmen erhalten bis zu 10.000 Euro. Die Details zur Beantragung, Antragstellung und Auszahlung erfolgt voll elektronisch über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

Die Antragstellung startet in der letzten November-Woche 2020 (voraussichtlich 25.11.). Erste Auszahlungen der Abschlagszahlungen erfolgen ab Ende November 2020.

Weitere Informationen erhalten Sie auch >hier< in den „Fragen und Antworten | Außerordentli­che Wirtschaftshilfe | Novemberhilfe“ des Bundesministeriums der Finanzen.