Cloudlösungen für TSE-Sicherheitseinrichtung: Spitzenverbände der Deutschen Wirtschaft sehen Problem in der kurzen Laufzeit des Zertifikates

Der ZKF berichtete bereits über die Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung und deren Anforderungen an einen Manipulationsschutz von elektronischen Aufzeichnungssystemen – die zertifizierte Sicherheitseinrichtung (TSE) >hier<.

Seit dem 01.01.2020 sieht der §146a AO i. V. m. §1 KassenSichV einen Manipulationsschutz von elektronischen Aufzeichnungssystemen in Form der TSE vor. Seit Oktober 2020 ist die vom Gesetzgeber angestrebte Technologieoffenheit durch die erste Zertifizierung einer cloudbasierten TSE-Lösung erreicht worden (Anbieter: Deutsche Fiskal mit Bundesdruckerei-Tochter D-TRUST - das TSE-Cloud-Modul ist seit der Zertifizierung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) >hier< erhältlich). Weitere Cloud-Anbieter befinden sich noch mit ihren eigenen entwickelten Lösungen in Zertifizierungsverfahren.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) weist in einem Schreiben an das Bundesministerium der Finanzen (BMF), der Länderfinanzverwaltung und auch an das BSI gemeinsam mit den betroffenen Spitzenverbänden der Deutschen Wirtschaft darauf hin, dass die Laufzeit des Zertifikates für die Cloudlösung bis zum 31.01.2021 befristet ist und durch die entstehenden Rechtsunsicherheiten sowie die Gefährdung der Technologieoffenheit - eine sachgerechte und praxistaugliche Lösung gefordert wird.

In einem Infoblatt erläutern die Spitzenverbände die Bedeutung von cloudbasierten TSE-Lösungen und den aktuellen Stand mit Hinweisen für die Betriebe.