Corona-Krise: Wirtschaftliche Hilfen der Bundesregierung werden ausgeweitet

Der ZKF berichtete bereits über den zweiten Lockdown und die Vereinbarungen der Bundesregierung mit den Ministerpräsidenten der Länder >hier<.

Die am 13. Dezember 2020 beschlossenen Maßnahmen führen aber dazu, dass einige Wirtschaftsbereiche auch im nächsten Jahr mit erheblichen Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes rechnen müssen. Daher stellt die Bundesregierung betroffenen Unternehmen, Soloselbständigen und selbständigen Angehörigen der Freien Berufe auch weiterhin wirtschaftliche Hilfen, z. B. in Form einer verbesserten Überbrückungshilfe III, bereit, die Zuschüsse zu den Fixkosten eines Unternehmens vorsieht. 

Die außerordentlichen Wirtschaftshilfen für November und Dezember können bereits beantragt werden. Nähere Informationen finden Sie >hier<

Ausführliche Informationen können auch den Seiten „Die Bundesregierung“ >hier< mit Fragen und Antworten zu den Wirtschaftshilfen aktuell entnommen werden.