Corona-Pandemie: Stundung der Sozialversicherungsbeiträge für Februar bis April 2022 möglich

Wie der GKV-Spitzenverband im aktuellen Rundschreiben >hier< mitteilt, wird ein vereinfachtes Stundungsverfahren der Sozialversicherungsbeiträge für Unternehmen, die sich aufgrund des noch ausstehenden Zuflusses der für sie bereit gestellten Wirtschaftshilfen in ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten befinden, erneut ermöglicht. Demnach können die Beiträge für die Monate Februar bis April 2022 im vereinfachten Verfahren längstens bis zum Fälligkeitstag für die Beiträge des Monats Mai 2022 unter den gleichen Voraussetzungen gestundet werden, wie dies bereits für die Beiträge bis einschließlich zum Juni 2021 praktiziert wurde.

Den Antrag auf Stundung der Beiträge im vereinfachten Verfahren ist mit einem einheitlich gestalteten Antragsformular (Muster) >hier< zu stellen.