Ergebnisse der Evaluierung der Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung – Positive Signale aus Brüssel für die Bedeutung des Marktes der Reparatur und Wartung von Kraftfahrzeugen

Der ZKF berichtete über die Überarbeitung der vertikalen Gruppenfreistellungsverordnung und die Auswirkungen für freie Werkstätten >hier<. Die Europäische Kommission veröffentlicht nun eine Pressemitteilung, in der die Ergebnisse der Evaluierung der Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung vorgestellt werden. Im Jahr 2018 leitete die Kommission eine Überprüfung der Gruppenfreistellungsverordnung für den Kraftfahrzeugsektor ein, die am 31. Mai 2023 auslaufen wird. Die Kommission analysierte dabei das Wettbewerbsumfeld auf drei Märkten: Vertrieb von Kraftfahrzeugen, Reparatur und Wartung von Kraftfahrzeugen und den Verkauf von Ersatzteilen.

Ergebnis der Evaluierung für die Märkte der Reparatur und Wartung von Kraftfahrzeugen

Viele zugelassene Werkstätten verfügen über beträchtliche lokale Marktmacht und der markeninterne Wettbewerb innerhalb der Netze der zugelassenen Werkstätten scheint durch strenge und detaillierte Qualitätskriterien beschränkt zu sein. Der Evaluierung zufolge können unabhängige Werkstätten jedoch nur dann weiterhin erheblichen Wettbewerbsdruck ausüben, wenn sie Zugang zu wichtigen Vorleistungen wie Ersatzteilen, Werkzeugen, Schulungen, technischen Informationen und fahrzeuginternen Daten haben. Die Evaluierung ergab darüber hinaus, dass der gegenwärtige Rahmen für diese Märkte geeignet ist, aber möglicherweise in gewissem Maße aktualisiert werden sollte, um der zunehmenden Bedeutung von Daten Rechnung zu tragen.

Hintergrund: Im Rahmen dieser Evaluierung führte die Kommission eine umfassende Bestandsaufnahme durch, inwieweit die Vorschriften seit ihrer Annahme im Jahr 2010 ihren Zweck erfüllt haben. Diese Informationen wurden unter anderem den Beiträgen entnommen, die Interessenträger, wie Fahrzeughersteller, Werkstätten, Händler, Verbraucher und andere Betroffene, im Rahmen einer öffentlichen Konsultation von Oktober 2020 bis Januar 2021 übermittelt hatten. Die Kommission wird nun die Phase der politischen Entscheidungsfindung einleiten, um bis zum 31. Mai 2023 festzulegen, ob der geltende Kfz-Gruppenfreistellungsrahmen verlängert, überarbeitet oder beendet wird.

Ausführliche Informationen erhalten Sie im Bewertungsbericht der Kommission über die Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 461/2010 (Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung).