Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung bis zum 31. Mai 2022 verlängert

In unsere ZKF-NEWS Online 93/2021 informierten wir, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bundesweit die Möglichkeit der Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nach telefonischer Anamnese bis zum 31. März 2022 verlängert hat.

Angesichts der weiterhin hohen Corona-Infektionszahlen hat der G-BA nun diese Möglichkeit erneut bis zum 31. Mai 2022 verlängert. Mit dieser Sonderregelung können Versicherte, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, auch weiterhin telefonisch bis zu sieben Tage krankgeschrieben werden und für weitere sieben Kalendertage eine Folgebescheinigung erhalten.

Den Beschluss des G-BA und die Begründung finden Sie >hier<.