Neu beim KfW-Schnellkredit 2020: Beantragung unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten

Der ZKF informierte in seinen ZKF-NEWS Online über die ab April von der Bundesregierung geschaffene Möglichkeit des KfW-Schnellkredits 2020 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) >hier<, damit für in die Krise geratenen Unternehmen im Mittelstand ein Kredit mit einer Haftungsfreistellung von 100% möglich ist. 

Seit dem 9. November 2020 treten Programmerweiterungen im KfW-Schnellkredit 2020 in Kraft, über die der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) informiert >hier<. Die Darlehensmittel waren bisher Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten vorbehalten, nun wird aber nur noch eine Abstufung im Zusammenhang mit der Beschäftigtenzahl bei der Darlehenshöhe vorgenommen. So haben nun auch Kleinstbetriebe unter 10 Beschäftigten die Möglichkeit unter bestimmten Kriterien bis zu 300.000 Euro als KfW-Schnellkredit 2020 bis zum 31.12.2020 zu erhalten.

Wichtig ist, vorab zu prüfen, ob Ihr Unternehmen die Förderkriterien erfüllt. Details und Informationen zur Beantragung sind den Seiten im KfW-Internetauftritt >hier<  zu entnehmen. Informationen erhalten Sie auch in der FAQ-Liste des ZDH.