Trilogverhandlungen zur EU-Altfahrzeugverordnung beginnen

Die EU-Kommission hat die bestehenden Regeln für die Wiederverwendung, Recycling und Verwertung von Fahrzeugen (u.a. „Altfahrzeugrichtlinie“) überarbeitet und bereits im Jahre 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung über Anforderungen an die kreislauforientierte Konstruktion von Fahrzeugen und über die Entsorgung von Altfahrzeugen (End-of-Life Vehicle Regulation) veröffentlicht.

Aus dem Kommissionsentwurf geht hervor, dass Aufbauhersteller, die auf ein typgenehmigtes Fahrgestell aufbauen und die Fahrzeugzulassung über eine Mehrstufen-Typgenehmigung (auch Einzelgenehmigung) beantragen, nicht von der Richtlinie betroffen sein werden. Gleiches war vorgesehen für Anhängerhersteller, die sich bezüglich der Stückzahl im Rahmen der Kleinserienfahrzeuge bewegen. (ZKF-News vom 06.12.2023)

Die Lkw-Hersteller haben über Ihren europäischen Verband ACEA eine >Stellungnahme zum Entwurf der EU-Kommission< verfasst, in der sie insbesondere den Aufbau von mehrstufigen Fahrzeugen in den Geltungsbereich einbeziehen wollen. Das Ziel von ACEA war, Aufbauhersteller jeder Größe in den Geltungsbereich der erweiterte Herstellerverantwortung und insbesondere in den der finanzielle Verantwortung – auch für bereits im Markt befindliche Aufbauten - einzubeziehen.

Weil diese Position existenzbedrohend für sämtliche Aufbauhersteller wäre, insbesondere für die klein- und mittelständischen Unternehmen, hat sich der ZKF in einer Arbeitsgruppe im VDA eingebracht und Kontakt mit den europäischen Berichterstattern in Brüssel und der Politik aufgenommen, um die Einbeziehung der Aufbauten – vor allem eine rückwirkende – zu verhindern.

Bis zum Sommer dieses Jahres haben sich EU-Parlament und EU-Rat intensiv mit diesem Thema befasst und Änderungsvorschläge erarbeitet.

Das Europäische Parlament hat am 9. September den >Berichtsentwurf zur Altfahrzeugverordnung< von Berichterstatter Jens Gieseke (EVP/DEU) und Paulius Saudargas (EVP/LTU) mit 431 Stimmen zu 145 Gegenstimmen und 76 Enthaltung angenommen Das Positionspapier vertritt u.a. den Standpunkt, dass Anhänger und Aufbauten nicht in den Anwendungsbereich fallen dürfen (Art. 2). Kleine und mittlere Aufbauhersteller werden damit gezielt entlastet und ausdrücklich vom Anwendungsbereich ausgenommen. Zudem konnten verpflichtende Verträge zwischen Herstellern und Recyclern verhindert werden, die den Wettbewerb eingeschränkt und kleinere Marktakteure benachteiligen würden.

Der Rat der EU hatte bereits am 17. Juni seine >Position< gefunden und darin u.a. die Möglichkeit für Hersteller von Basisfahrzeugen eingebracht, die Kosten im Zusammenhang mit der erweiterten Herstellerverantwortung mit Herstellern weiterer Produktionsstufen zu teilen (Art. 20). Aber auch in diesem Entwurf wurden explizit kleine und mittlere Hersteller der weiteren Fertigungsstufe ausgenommen.

Das Trilogverfahren soll noch im Oktober beginnen und mit dem dritten Trilog Mitte Dezember abgeschlossen sein.

Der ZKF ist weiterhin im engen und kontinuierlichen Austausch hierzu und wird die Betriebe auf dem Laufenden halten. (DC)

Bildquelle: Guillaume_Perigois_Unsplash