Was ändert sich beim Mindestlohn 2021/2022?

Der gesetzliche Mindestlohn ist zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro brutto pro Stunde angestiegen und steigt in den Jahren 2021/2022 in vier Stufen an:

Gesetzlicher Mindestlohn 2021:
Vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2021 beträgt der gesetzliche Mindestlohn: 9,50 Euro
Vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2021 beträgt der gesetzliche Mindestlohn: 9,60 Euro

Gesetzlicher Mindestlohn 2022:
Vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2022 beträgt der gesetzliche Mindestlohn: 9,82 Euro
Vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2022 beträgt der gesetzliche Mindestlohn: 10,45 Euro

Hintergrund: Am 30. Juni 2020 hat die Mindestlohnkommission ihre Empfehlung für die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns für die Jahre 2021/2022 abgegeben. Die Bundesregierung ist dieser Empfehlung der Mindestlohnkommission gefolgt. Der ZKF berichtete in seinen News Online >hier< .

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Bundesregierung >hier<.