ZDH-Praxis Arbeitsrecht: Informationen zur gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung

Der Zentralverband des Deutschen Handwerk (ZDH) hat ein aktualisiertes Praxis Arbeitsrecht mit „Hinweisen zur Umsetzung der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung“ erstellt, da der Informationsbedarf der Handwerksbetriebe im Umgang mit der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung seit der Einführung zum 1. Januar 2020 weiterhin sehr hoch ist.

Der ZKF wies bereits in seinen Online News darauf hin, dass für die konkrete Wahl des Ausbildungsplatzes neben inhaltlichen Interessen auch die Höhe der Ausbildungsvergütung eine wichtige Rolle bei der Entscheidung spielt und veröffentlicht einen Vergleich der Höhe von Ausbildungsvergütungen der automobilen Handwerke. Diese vom Unternehmerverband Deutsches Handwerk (UDH) abgefragten Ausbildungsvergütungen werden in Form einer Übersicht veröffentlicht, um den Betrieben Orientierung für die Entlohnung zu geben und diese mit benachbarten Handwerken zu vergleichen.

Die aktuelle Übersicht der Ausbildungsvergütungen finden Sie >hier<.

Das aktualisierte Merkblatt ZDH-Praxis Arbeitsrecht „Hinweise zur Umsetzung der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung“ können Sie hier >hier< einsehen. Ziel ist Betriebe im Umgang mit den neuesten Entwicklungen im Bereich der Mindestausbildungsvergütung zu unterstützen und bei Fragen zu unterstützen. (AG)