ZDH veröffentlicht ausführliches Merkblatt zum Hinweisgeberschutzgesetz

Mit der ZKF-Online-News 24/2023 vom 07.06.2023 haben wir bereits über die Veröffentlichung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) im Bundesgesetzblatt berichtet, das für alle Unternehmen ab 50 Mitarbeiter verpflichtend ist. 

Der ZDH hat nun einen Leitfaden zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) veröffentlicht, mit dem sich Arbeitgeber einen umfassenden Überblick über die neu mit dem HinSchG eingeführten Pflichten verschaffen können. Auch weitere wertvolle Praxis-Anregungen sind dort enthalten. Neben der Darstellung der wichtigen Vorgaben zur Errichtung einer internen Meldestelle finden sich dort auch konkrete Formulierungsvorschläge und Checklisten.

Unter der Ziffer I. des Leitfadens werden zunächst allgemeine Begrifflichkeiten erklärt und die neuen Schutzbestimmungen für Hinweisgeber grob skizziert. Daran schließt sich unter Ziffer II. die Darstellung der für Arbeitgeber wichtigen Vorgaben zur Errichtung einer internen Meldestelle an. Enthalten sind in der Unterlage auch konkrete Formulierungsvorschläge für die Beauftragung von Mitarbeitern für die Tätigkeit als interne Meldestelle sowie für eine Datenschutzinformation an den Hinweisgeber. Schließlich finden sich unter der Ziffer III. dann Checklisten zur Einrichtung einer internen Meldestelle und zur Durchführung eines Meldeverfahrens nach dem HinSchG.