Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hat sich kritisch zum geplanten Delegierten Rechtsakt der EU-Kommission zur Regulierung von REESS-Austauschsystemen in Elektrofahrzeugen geäußert. Nach Einschätzung des Verbandes würde die Regelung den Austausch von Traktionsbatterien faktisch auf Vertragswerkstätten beschränken.
Der ZDK sieht darin eine Gefährdung der Wettbewerbsfreiheit, da freie Werkstätten vom Batteriewechsel ausgeschlossen würden. Dies stünde im Widerspruch zu bestehenden EU-Verordnungen wie der Batterieverordnung (EU) 2023/1542 und der Richtlinie (EU) 2024/1799 zum Recht auf Reparatur, die den diskriminierungsfreien Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen vorschreiben. Zudem verweist der Verband auf die hohen Investitionen, die viele Betriebe bereits in Qualifikationen und Ausrüstung für Arbeiten an Hochvoltbatterien getätigt haben.
Auch für Verbraucher erwartet der ZDK massive Nachteile: höhere Kosten durch teurere Vertragswerkstätten, längere Standzeiten der Fahrzeuge sowie eine geringere Reparaturvielfalt, da oft ganze Batterien statt einzelner Module ersetzt würden. Dies widerspreche zudem den Zielen der Kreislaufwirtschaft.
Der Verband fordert deshalb eine Anpassung des Rechtsaktes. Unter anderem sollen auch freie Werkstätten mit nachgewiesener Qualifikation Batterien aus- und einbauen, sowie instand setzen dürfen. Hersteller sollen Reparaturinformationen diskriminierungsfrei bereitstellen und der geplante Batteriepass (siehe News vom 17.09.2025) soll als Standardinstrument integriert werden.
Nach Ansicht des ZDK ist der aktuelle Entwurf nicht geeignet, Sicherheit, Wettbewerb, Nachhaltigkeit und Verbraucherschutz in Einklang zu bringen.
Auch der Internationale Verband der KFZ-Unfallreparaturbetriebe AIRC (Association Internationale des Réparateurs en Carrosserie), dem der ZKF angehört, unterstützt die Forderungen des ZDK.
Die vollständige Stellungnahme des ZDK kann <hier> heruntergeladen werden. (MZ)