Möglichkeit der Stundung der Sozialversicherungsbeiträge auch für März 2021

In den ZKF-News Online haben wir am 21. Januar darüber informiert, dass eine Stundung der Sozialversicherungsbeiträge für Januar und Februar 2021 für die vom Lockdown betroffenen Unternehmen möglich ist.

Der GKV-Spitzenverband teilt nun mit, dass diese Regelung auch für den Beitragsmonat März 2021 weiterhin Gültigkeit haben wird. Unternehmen, die sich aufgrund des Lockdowns und der verzögerten Auszahlung der Wirtschaftshilfen in ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten befinden, können die Sozialversicherungsbeiträge längstens bis zum Fälligkeitstag für die Beiträge des Monats April stunden. Es ist davon auszugehen, dass die angekündigten Wirtschaftshilfen für die Monate Januar bis März 2021 spätestens bis Ende April vollständig geflossen sein werden.

Antragstellung: Der Antrag auf Stundung der Beiträge im vereinfachten Verfahren kann mit Hilfe eines Antragsformulars gestellt werden. Diese Unterstützungsmaßnahmen gelten auch für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung, sofern sie von dem aktuellen Shutdown betroffen sind.