Stundung der Sozialversicherungsbeiträge für direkt betroffene Betriebe auch für den Monat April möglich

Der ZKF informierte in seinen Online News über die Möglichkeit der Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen für die vom Lockdown betroffenen Unternehmen.

Der GKV-Spitzenverband teilt >hier< mit, dass diese Regelung auch für den Beitragsmonat April 2021 weiterhin Gültigkeit haben wird. Unternehmen, die sich aufgrund des Lockdowns und der verzögerten Auszahlung der Wirtschaftshilfen in ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten befinden, können die Sozialversicherungsbeiträge längstens bis zum Fälligkeitstag für die Beiträge des Monats Mai stunden. Dabei wird davon ausgegangen, dass die angekündigten Wirtschaftshilfen für die Monate Januar bis April 2021 den betroffenen Unternehmen bis Ende Mai 2021 vollständig zugeflossen sind.

Antragstellung: Der Antrag auf Stundung der Beiträge im vereinfachten Verfahren kann mit Hilfe eines Antragsformulars gestellt werden. Diese Unterstützungsmaßnahmen gelten auch für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung, sofern sie von dem aktuellen Shutdown betroffen sind. Weitere Informationen erhalten Sie auch beim GKV-Spitzenverband.