Mit dem zweiten Corona-Steuerhilfegesetz wurden umfangreiche Maßnahmen eines Konjunkturpakets von der Bundesregierung umgesetzt. Dabei wurde eine befristete Umsatzsteuer von derzeit 19% auf 16% und der reduzierte Steuersatz von 7% auf 5% bis zum 31.12.2020 beschlossen. Der ZKF berichtete ausführlich in seinen ZKF-NEWS Online >hier< sowie zum Themenbereich der Besonderheiten von Reifeneinlagerungen bei der Umsatzsteuersenkung >hier<.
Ab dem 1. Januar 2021 werden die Regelsteuersätze wieder auf 19% und 7% (ermäßigter Steuersatz) angehoben. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat eine Zusammenstellung der wichtigsten Informationen zu den Auswirkungen der Steuersatzerhöhung in der betrieblichen Praxis zusammengestellt >hier<.
Das ergänzende BMF-Schreiben vom 30. Juni 2020, BStBl I S. 584, das für die befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli 2020 und zu deren Anhebung zum 1. Januar 2021 gilt finden Sie >hier<.